Hier ein paar Fakten zum Siegerentwurf Engel-Areal hinsichtlich unserer beiden Kritikpunkte
- Supermarkt zu groß
- Verkehrsproblematik
A. Neuer Supermarkt
In der Auswirkungsanalyse zum Supermarkt und der Drogerie im Engel-Areal (›Quartier Graben-Friedrichstraße‹), geht der Gutachter ecostra von einer Supermarktfläche von 1850m2 und von einer Drogeriegröße von 740m2 aus. In der Pressemitteilung der Stadtverwaltung zum Siegerentwurf wird sogar von 2000m2 Supermarktfläche gesprochen. In der Tiefgarage sind im Siegerentwurf für den Einkaufsverkehr 160 Stellplätze geplant.
Zum Vergleich haben wir im Bestand folgende Supermarktgrößen:
- Rewe Eckert – 1750m2 – 80 Stellplätze
- dm – 680m2 – 150 Stellplätze (zusammen mit unterem Rewe)
- Unterer Rewe – 1470m2 – 150 Stellplätze (zusammen mit dm)
Alle anderen Supermärkte sind deutlich kleiner. Lidl: 1150m2; Aldi 870m2
Die folgende Tabelle von ecostra zeigt, die Verflechtungen mit dem ›neuen Supermarkt‹ – viele Rauten bedeuten viel Kaufkraftabfluss.
| Wettbewerber | VK in m² | Betriebstyp | Wettbewerbsverflechtungen mit neuen den Märkten1 |
|---|---|---|---|
| Rewe Eckert | 1.750 | Supermarkt | ◆ ◆ ◆ ◆ ◆ |
| dm | 680 | Drogeriemarkt | ◆ ◆ ◆ ◆ ◆ |
| Rewe | 1.470 | Supermarkt | ◆ ◆ ◆ ◆ (◆) |
| Aldi | 870 | LM-Hard-Discounter | ◆ ◆ ◆ (◆) |
| Lidl | 1.150 | LM-Soft-Discounter | ◆ ◆ ◆ |
| Naturata | 350 | Bio-Markt | ◆ (◆) |
| Naturata Willmann | 300 | Bio-Markt | ◆ |
Quelle: ecostra-Standortforschung, Stand: November 2022
Es soll also der mit Abstand größte Supermarkt/Drogerie-Komplex im gesamten Stadtgebiet entstehen. Und die bestehenden Märkte werden deutliche Einbußen verkraften müssen
Der Oberbürgermeister hat in der Vergangenheit immer wieder betont, dass der Supermarkt im Engel-Areal so groß sein muss, weil sonst keine der großen Ketten die Rentabilität eines Marktes sieht.
Wenn man sich diese Zahlen ansieht kann aber vielmehr gefolgert werden, dass ein Markt in Vaihingen durchaus mit 1000 oder 1200m2 rentabel betrieben werden kann.
B. Verkehr
Das bisherige Verkehrsgutachten auf Basis des Vorentwurfs geht von einer durch dieses Quartier induzierten Zunahme des Verkehrsaufsaufkommens von 5.800 PKW-Fahrten pro Tag aus. Der größte Anteil dieser zusätzlichen Fahrten findet in der Grabenstraße (mit Schüler- und Busverkehr) statt. Laut Gutachten wird die Leistungsfähigkeit der Kreuzung Graben-/Franckstraße auf D (aktuell ist diese Kreuzung als B eingestuft). Eine Einstufung als E würde die Grenze der Leistungsfähigkeit darstellen und F eine Überlastung. D bedeutet also kein Verkehrschaos, ist aber auch weit weg von »gut«!
Das Verkehrsgutachten schlägt u.a. vor die verkehrliche Anbindung über die Franckstraße zu realisieren. Mit einer solchen Lösung wird der Kreuzung Graben/Franckstraße ein C attestiert.
Legende
Die Buchstaben Die Buchstaben A bis F beschreiben die Auslastung und Verkehrsqualität an Knotenpunkten (Kreuzungen, Einmündungen) oder Streckenabschnitten
- A – Freier Verkehrsfluss: Sehr geringe Verkehrsbelastung, kaum Behinderungen. Beispiel: Leere Straße, keine Wartezeiten an Ampeln.
- B – Stabiler Verkehrsfluss: Geringe Behinderungen, kurze Wartezeiten. Beispiel: Leichter Berufsverkehr, aber noch flüssig.
- C – Noch stabiler Verkehrsfluss: Erste spürbare Verzögerungen, aber noch akzeptabel. Beispiel: Stoßzeiten, aber keine Staus.
- D – Annähernd instabiler Verkehrsfluss: Häufige Verzögerungen, längere Wartezeiten. Beispiel: Rushhour, Ampeln mit langen Rotphasen.
- E – Instabiler Verkehrsfluss: Starke Behinderungen, häufige Staus. Beispiel: Überlastete Kreuzungen, Rückstaus.
- F – Überlastung (Stau): Dauerhafte Überlastung, kaum noch Durchfluss. Beispiel: Vollständig verstopfte Straßen, lange Wartezeiten.
Unsere Wünsche
Eine Kombination aus
- Reduktion des Verkehrs (durch Verkleinerung der Verkaufsflächen) und
- geänderter verkehrlicher Anbindung (bspw. über die Franckstraße).
Nach unserem Änderungsantrag von BbV-Stadtrat Andreas Schuller wurde der Text des Beschlussvorschlags bereits um folgenden Zusatz (fett) ergänzt und einstimmig von Stadtteilausschuss, Technischem Ausschuss und Gemeinderat angenommen:
2. Der Gemeinderat folgt der einstimmigen Empfehlung des Preisgerichts, den 1. Preisträger auf Grundlage seines Konzeptes (K9 Architekten GmbH aus Freiburg mit Burkhard Sandler Landschaftsarchitekten, Tarnzahl 1004) mit den weiteren städtebaulichen Planungen zu beauftragen, unter Berücksichtigung besonders der verkehrlichen Situation.