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Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates

Die Geschäftsordnung des Gemeinderates ist dahingehend zu ändern, dass die Beteiligung von Mitgliedern des Jugendgemeinderates an den Sitzungen des Gemeinderats in Jugendangelegenheiten gewährleistet ist, wenn der Bedarf besteht. Dazu werden dem Jugendgemeinderat ein Rederecht, ein Anhörungsrecht und ein Antragsrecht erteilt, das in die Geschäftsordnung aufgenommen wird.

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