Die BbV hat sich in einem Antrag an die Stadtverwaltung für mehr Rechte des Jugendgemeinderates eingesetzt. Dieser ging im Oktober bei der Stadt Vaihingen ein. Wir informieren Sie darüber, wenn unser Antrag im Gemeinderat diskutiert wird.
Der Antrag lautete wie folgt:
Die Geschäftsordnung des Gemeinderates ist dahingehend zu ändern, dass die Beteiligung von Mitgliedern des Jugendgemeinderates an den Sitzungen des Gemeinderats in Jugendangelegenheiten gewährleistet ist, wenn der Bedarf besteht. Dazu werden dem Jugendgemeinderat ein Rederecht, ein Anhörungsrecht und ein Antragsrecht erteilt, das in die Geschäftsordnung aufgenommen wird.
Begründung
Laut Gemeindeordnung des Landes Baden Württemberg §41a, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, ist eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verpflichtend und in der Geschäftsordnung des Gemeinderates vorzusehen.
Auszug aus der Gemeindeordnung
§ 41a Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
(1) 1. Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. 2. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln.
3.Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten.
4. Die Mitglieder der Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.
…
(3) In der Geschäftsordnung ist die Beteiligung von Mitgliedern der Jugendvertretung an den Sitzungen des Gemeinderats in Jugendangelegenheiten zu regeln; insbesondere sind ein
Rederecht, ein Anhörungsrecht und ein Antragsrecht vorzusehen.